Ihre Ferienwohnung am Waldrand und am See

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung FeWo Wald und See Malchow Stand Januar 2024



Vermieterin
Berenice Nickel, Trostfeld 55, 17213 Malchow (nachfolgend Vermieter genannt)

§ 1 Anreise/Abreise
Die Anreise ist am ersten Tag der Mietzeit ab 14 Uhr möglich. Das Objekt ist am Abreisetag bis 10Uhr zu räumen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 45 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere Ab- und Anreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach eine Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen oder wieder im Schlüsselsafe zu hinterlegen.Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.

§ 2 Sonderwünsche und Nebenabreden
Diese sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

§ 3 Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sechs Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Im Mietpreis sind die Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher und die Mitnutzung von Garten und Terrasse enthalten. Der sich unter Berücksichtigung der Vorauszahlung ergebende Restmietpreis ist spätestens 1 Wochen vor Reiseantritt auf das im Mietvertrag genannte Konto zu zahlen. Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten, maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Beträge zu entrichten, sofern das Objekt nicht anderweitig vermietet werden kann. Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises Rücktritt bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises Danach (später als 3 Tage vor Mietbeginn): 90 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass durch die Stornierung beim Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Kann der Mieter das Objekt anderweitig vermieten, trägt der Mieter eine etwaige Differenz (maximal aber die o.g. Stornogebühren). Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Die gesetzlichen Rücktritts-und Kündigungsmöglichkeiten bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
Die Haltung von Tieren und das Rauchen sind in dem Mietobjekt nicht gestattet.
Die maximale Belegung sind 2 Erwachsene und ein Kind.
Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich im Anhang und liegt im Mietobjekt aus
Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme vom ordnungsgemäßen Zustand des Objektes zu überzeugen und Mängel sofort anzuzeigen.

§ 6 Haftung des Vermieters
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten, d.h. wesentlicher vertragliche Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut).Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht ein, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Haftungsausschluss greift des Weiteren nicht ein bei Schäden, für die der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, welche bei Vertragsschluss bzw. Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet der vorherigen Sätze nicht für leichte Fahrlässigkeit.
Es wird nicht für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 7 Beendigung des Mietverhältnisses
Die Mietsache ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag mit sämtlichem Zubehör bis zur o.g. Zeit zu übergeben. Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu vertreten hat, zu beseitigen. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter Nutzungsentschädigung in Höhe des von 150% des vertraglich vereinbarten Mietzinses zeitanteilig für die Dauer der unberechtigten Nutzung sowie eine weitere Aufwandspauschale in Höhe von einmalig 10% des für die vertragliche Mietdauer angefallenen Mietzinses als Mindestschaden. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren, dem Mieter der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.

§ 8 Schriftform, salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

§ 9 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen< Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Dies gilt auch für die Datenerhebung für die Kurabgabe.